Prüfen Sie auf das Lieferkettengesetz (LkSG)

Stand: November 2022.

Das Lieferkettengesetz (LkSG) kommt. Prüfen Sie jetzt, ob und wie Sie betroffen sind! 

Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, werden ab 2023 schrittweise 5.000 Unternehmen direkt dazu verpflichtet, Auskunft über Risiken und das  Management von Menschenrechten in der Lieferketten zu geben.

Doch selbst wenn Sie selbst nicht direkt von der Berichterstattung hinsichtlich Sorgfaltspflichten betroffen sein sollten, ist die Beschäftigung mit dem Lieferkettengesetz empfehlenswert!

Denn eine Vielzahl von Unternehmen wird als Teil einer Lieferkette z.B. als Zulieferer indirekt betroffen sein und Pflichten von Geschäftspartnern übertragen bekommen.

Prüfen Sie jetzt mit unserem Onlinetool, ob, ab wann und wie Sie betroffen sind!

* Verbundene Unternehmen im Sinne von §15 AktG sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16 AktG), abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17 AktG), Konzernunternehmen (§ 18 AktG), wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19 AktG) oder Vertragsteile eines Unternehmensvertrags (§§ 291, 292 AktG) sind.

* Für die Beurteilung, ob ein bestimmender Einfluss vorliegt, sind alle wirtschaftlichen, personellen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen im Zusammenhang zu betrachten und zu gewichten. Dies kann sich von Fall zu Fall unterschiedlich darstellen. Anhaltspunkte sind z.B. eine hohe Mehrheitsbeteiligung oder das Bestehen eines konzernweiten Compliance-Systems. Weitere Infos finden sie hier.

Ihr Ergebnis steht bereit und wird Ihnen gleich angezeigt!

Bitte stellen Sie uns vorab noch Ihre Kontaktdaten zur Verfügung, damit wir Sie auch zukünftig über Neuentwicklungen zum Thema Lieferkettengesetz und Nachhaltigkeit auf dem Laufenden halten können.

Wie können wir Sie unterstützen? Schreiben Sie uns!

Seit 20 Jahren unterstützen wir Unternehmen erfolgreich in ihrer nachhaltigen Entwicklung.

Was können wir für Sie tun? Ich freue mich auf Ihre Nachricht!Anke Steinbach

Ihr Partner für die nicht-finanzielle Berichtspflicht

Unternehmen brauchen Unterstützung in der Berichterstattung. Hierzu gehört nicht nur der Nachhaltigkeitsbericht. Denn auch eine aussagekräftige Kommunikation auf der Webseite, in den Sozialen Medien oder ein FAQ zu Nachhaltigkeit ist wichtig.

Unsere besondere Stärke liegt darin, Ihre Kommunikation aus substanzieller Sicht auf den Prüfstand zu stellen und mit Ihnen Konzepte für eine fundierte, klare und zielgerichtete Kommunikation zu erarbeiten.

Sie kommunizieren bereits zu nachhaltigen Themen und wollen Ihre Berichterstattung zum Beispiel nach GRI, DNK, Global Compact oder anderen Standards ausrichten? Oder Sie planen, Ihr Engagement zu Science-based targets (SBTi), beim Carbon Disclosure Project (CDP) oder anderen Initiativen kommunizieren? Gerne unterstützen wir Sie bei einer effizienten und differenzierenden Nachhaltigkeitskommunikation!

Wenn Nachhaltigkeitskommunikation für Sie noch neu ist, planen wir mit Ihnen eine Kommunikationsstrategie und Maßnahmen. Gern überprüfen wir Ihre Nachhaltigkeitsbotschaften und die Webseitenkommunikation zu Nachhaltigkeit. Denn glaubwürdige Kommunikation ist zentral. Wir helfen Ihnen dabei, mit relevanten Themen den richtigen Ton zu treffen und Greenwashing zu vermeiden.

Hören Sie Anke Steinbach auch im Podcast über Greenwashing!

Unsere Leistungen im Detail

  • Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts, vom Grobkonzept bis zur Full-Service-Umsetzung, auf Wunsch mit Ihrer Graphikagentur, mit oder ohne Text
  • Review Ihrer bisherigen Berichte und inhaltliche Beratung zur sinnvollen Weiterentwicklung
  • Berücksichtigung formaler Anforderungen wie z.B. GRI oder DNK, Einbezug von SDGs sowie Abgleich mit EcoVadis, CDP und Global Compact
  • Vorbereitung auf die kommenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) oder das Lieferkettengesetz (LkSG )
  • Screening Ihrer Kommunikation zu Nachhaltigkeit in den Sozialen Medien
  • Inhaltlich-fachliche Qualitätssicherung zu allen Fragen rund um Nachhaltigkeit, z.B. in der Planung und Umsetzung Ihrer nachhaltigen Kommunikation via Webseite, Social Media, Print
  • Entwicklung von Konzepten zur Sensibilisierung von Mitarbeitern und Umsetzung in Trainings und Workshops
  • Stakeholderbefragung inklusive Erstellung Ihrer Materialitätsanalyse nach GRI oder CSRD (doppelte Wesentlichkeit)

Referenzen (Auswahl)

CEWE
Nachhaltigkeitsberichte

Holcim Deutschland
Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte

Deutsches Milchkontor
Nachhaltigkeitsberichte und Intergrierte Berichte