FAQ
Der am 26. Februar 2025 veröffentlichte Entwurf der Omnibus-Verordnung der Europäischen Union sieht weitreichende Vereinfachungen und Änderungen für die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und die EU-Taxonomie vor. Welche sind die wichtigsten Änderungen, die das Reporting von Unternehmen betreffen? Lesen Sie in unseren Fragen und Antworten (FAQ). Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie eine Nachricht und wir prüfen die Aufnahme in unsere FAQ, die wir regelmäßig aktualisieren.
Omnibus (lat. alles umfassend) bezeichnet in der Gesetzgebung für eine legislative Initiative, die mehrere bestehende oder geplante Gesetze zusammenfasst und in einem Paket überarbeitet. Der Entwurf der Omnibus-Verordnung bzgl. der Gesetzgebungen zu den Reportingpflichten wurde im Rahmen der Vorstellung des Kompasses für die Wettbewerbsfähigkeit im Januar vorgestellt.
Ziel ist der Bürokratieabbau durch die Verringerung der Berichtspflichten um rund 25 Prozent und eine bessere Harmonisierung innerhalb der Regulierungen. Damit sollen Unternehmen, besonders auch aus dem Mittelstand, sollen entlastet werden.
Der Omnibus-Vorschlag besteht aus zwei separaten Richtlinien-Vorschlägen:
- COM(2025)80: soll die Einführung der Berichtspflicht für bestimmte Unternehmen um zwei Jahre verschieben.
- COM(2025)81: enthält Änderungsvorschläge an der CSRD und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), insbesondere zur Reduzierung der Berichtspflichten.
- Einschränkung des Anwenderkreises:
- Die Berichtspflicht nach CSRD soll nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 50 Mio. Euro Jahresumsatz gelten.
- Rund 80% der ursprünglich betroffenen Unternehmen würden entfallen, also betrifft der neue Entwurf EU-weit statt rund 15.000 schätzungsweise nur noch 4.000-6.000 Unternehmen, die somit berichtspflichtig werden.
- Zeitliche Verschiebung:
- Unternehmen, die ab 2025 berichtspflichtig gewesen wären, erhalten einen Aufschub um zwei Jahre. Die erste Berichterstattung erst 2028 für das Geschäftsjahr 2027.
- Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern („Welle 1“) wären davon ausgenommen
- Vereinfachung der Standards:
- Die DMA bleibt bestehen, jedoch sollen vor allem narrative und qualitative Datenpunkte eingekürzt werden. Quantitative Datenpunkte (KPI) bleiben mutmaßlich weitestgehend bestehen. Fakt ist, die ESRS wird überarbeitet.
- Berichtspflichten zur Lieferkette sollen eingeschränkt werden.
- Die ursprünglich geplanten sektorspezifischen ESRS sollen nicht kommen.
- Bis zum Erlass einer entsprechenden delegierten Verordnung soll die elektronische Auszeichnung nicht verpflichtend sein.
- Änderungen in der Prüfung:
- Streichung des Übergangs von der limited Assurance zur reasonable Assurance.
- Bis 2026 lediglich Leitlinien für die Prüfung.
- Konsequenzen für KMU:
- Kapitalmarktorientierte KMU fallen aus dem CSRD-Anwenderkreis heraus.
- Weitreichende Änderungen in der EU-Taxonomie:
- Einschränkung des Anwenderkreises: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern und weniger als 450 Mio. € Umsatz sind von der Berichtspflicht befreit. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Mio. € Umsatz müssen alle Taxonomiekennzahlen offenlegen.
- Vereinfachung der Berichterstattung: z.B. Einführung von Wesentlichkeitsgrenzen und Reduktion der Datenpunkte.
Im nächsten Schritt müssen das EU-Parlament und der Rat über den Vorschlag beraten. Während dieses Verfahrens können noch Änderungen vorgenommen werden – das ist sehr wahrscheinlich. Wird es ein Zurück zu den strengeren Regeln, also eine „Rolle rückwärts“ geben? Vermutlich nicht. Wir halten die Verschiebung der Frist und die Vereinfachungen für realistisch.
Sobald eine Einigung erzielt wurde, folgt die finale Abstimmung. Das Europäische Parlament entscheidet per Mehrheitsbeschluss. Der Rat der EU muss mit qualifizierter Mehrheit zustimmen.
Nach der Verabschiedung wird das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in der Regel 20 Tage später in Kraft. Die genaue Verabschiedung wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Anschließend beginnt die Umsetzungsphase für die Mitgliedstaaten.