ESG-Regulatorik
Die ESG-Regulatorik ist in den letzten Jahren umfangreich und komplex geworden. Manche Anforderungen gelten praktisch für jedes größere Unternehmen, etwa CSRD, LkSG oder EmpCo, andere nur für bestimmte Branchen, etwa EUDR oder CBAM. Relevanz und Timing unterscheiden sich entsprechend von Unternehmen zu Unternehmen. STEINBACH STRATEGIEN ordnet ein, was zählt, und gleicht die ESG-Regulatorik mit Kundenanforderungen sowie Ratings und Rankings ab.
Orientierung im ESG-Regulatorik-Dschungel
Die ESG-Regulatorik umfasst Pflichten für nahezu alle größeren Unternehmen, etwa CSRD, LkSG oder EmpCo, sowie Pflichten für einzelne Branchen, etwa EUDR oder CBAM. Hinzu kommen Themen wie PPWR oder die EU-Batterieverordnung. Wichtig ist die Orientierung: Was ist wann relevant, und wie lässt sich das in das bestehende Nachhaltigkeitsmanagement integrieren? Mehr Details zur CSRD-Berichtspflicht liefert die ausführliche CSRD-FAQ.
Abb.: ESG-Regulatorik im Überblick
Klimaziele und Klimatransformation
Klima ist die bereits am stärksten formalisierte ESG-Anforderung. In der CSRD-Berichtspflicht deckt E1 Angaben zu Emissionen, Zielen und Maßnahmen ab. Klimaziele nach SBTi werden von vielen Unternehmen erwartet. Kunden fragen zunehmend gezielt nach Produkt-Fußabdrücken und Reduktionszielen, und die EmpCo verlangt für Klimaaussagen belastbare Nachweise.
STEINBACH STRATEGIEN ordnet die verschiedenen Anforderungen zu Klimaschutz und Klimatransformation strategisch ein und verknüpft sie mit dem Nachhaltigkeitsmanagement.
LkSG, CSDDD und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten
Das Omnibus-Paket hat LkSG und CSDDD deutlich entschärft. Beim LkSG entfällt die jährliche Berichtspflicht. Die CSDDD gilt jetzt erst ab 2029 und nur noch für sehr große Unternehmen. Die tatsächlichen Anforderungen bleiben trotzdem hoch, oft getrieben von Kundenanforderungen sowie Ratings und Rankings, unabhängig von der Gesetzeslage.
Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und EUDR
Auch jenseits des Klimaschutzes wächst die ESG-Regulatorik. Biodiversität ist bereits Teil der CSRD-Berichtspflicht, für viele Unternehmen aber weiterhin ein komplexes und wenig vertrautes Themenfeld. Die EUDR erweitert das Feld um Lieferketten-Anforderungen für bestimmte Rohstoffe, unabhängig davon, in welchen Produkten sie verarbeitet sind.
Auch die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) gewinnt an Bedeutung, ebenso wie verwandte Regularien wie die EU-Ökodesignverordnung, die EU-Batterieverordnung und PPWR. Für all diese Themen gilt: Anforderungen müssen konkretisiert werden, das braucht eine strategische Analyse, aus der sich passende Umsetzungspläne ableiten lassen, immer mit Blick auf das konkrete Unternehmensumfeld.
EmpCo: Welche Umweltaussagen sind erlaubt?
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verbietet Unternehmen eine Reihe konkreter Praktiken und Formulierungen. Sie ist seit März 2024 in Kraft und ab dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden, Deutschland setzt sie über eine UWG-Novelle um.
Was darf ein Unternehmen zu seinen Umweltaussagen weiterhin kommunizieren, und welche Kanäle müssen ab September 2026 EmpCo-konform sein? Genau hier setzt die Einordnung an, damit die Umstellung auf EmpCo-Konformität rechtzeitig gelingt.
Mehr zur EmpCo im Blog-Artikel
Häufige Fragen
Das hängt von Größe, Branche und Lieferkette ab. Der erste Schritt ist eine kurze Einordnung: Welche Pflichten gelten schon, welche kommen absehbar dazu? Manche Regularien gelten generell für größere Unternehmen, etwa CSRD, künftig CSDDD sowie aktuell EmpCo, andere nur für bestimmte Branchen, etwa EUDR, PPWR oder die F-Gase-Verordnung.
Nein, die strategische Einordnung ergänzt die rechtliche Prüfung, sie tritt nicht an ihre Stelle.
Im Prinzip ja. Aber eine gemeinsame Einordnung spart Zeit. Anforderungen überschneiden sich häufig, zum Beispiel bei Berichtspflichten, Sorgfaltspflichten und Kundenanforderungen.
Regulatorik muss erfüllt werden, Compliance ist eine Anforderung an Unternehmen und damit ein Baustein im Nachhaltigkeitsmanagement. Manchmal schafft sie den Ausgangspunkt für die Beschäftigung mit Themen, die bislang für das Unternehmen nicht relevant sind. Eine Nachhaltigkeitsstrategie sollte über regulatorische Anforderungen hinausgehen, kann aber darauf aufsetzen.
Ratings und Rankings sind, anders als regulatorische Anforderungen, freiwillig. Oft orientieren sie sich aber an regulatorischen Grundlagen oder greifen bestimmte Themen auf: Bei EcoVadis oder im SAQ etwa spielen Fragen zu Menschenrechten, Sorgfaltspflichten und Klimaschutz eine große Rolle.
Kontakt aufnehmen
Fragen? Der erste Schritt ist am liebsten eine kurze E-Mail. Im Gespräch klärt sich dann, ob eine Zusammenarbeit infrage kommt und wie sie aussehen könnte.