Möglicherweise ja, zumindest für eine Übergangszeit.
Das betrifft Sie, wenn Ihr Unternehmen kapitalmarktorientiert ist und mehr als 500 Beschäftigte hat, denn nach dieser Schwelle waren Sie bislang berichtspflichtig. Die neuen Schwellenwerte liegen deutlich höher, über 1.000 Beschäftigte und über 450 Mio. Euro Umsatz müssen jetzt gleichzeitig erfüllt sein. Liegen Sie dazwischen, etwa bei 700 Beschäftigten oder bei 1.200 Beschäftigten, aber nur 200 Mio. Euro Umsatz, stecken Sie in einer echten Übergangslücke: Ab dem Geschäftsjahr 2027 wären Sie nicht mehr berichtspflichtig, für 2025 und 2026 gilt aber offiziell noch die alte, strengere Regel.
Die EU erlaubt Deutschland, Unternehmen in genau dieser Situation für diese beiden Jahre von der Pflicht zu befreien. Ob Deutschland das tut, hängt vom nationalen Umsetzungsgesetz ab, das noch nicht verabschiedet ist (siehe die Frage/Antwort „Ist die CSRD in Deutschland schon gesetzlich umgesetzt?“).
Unsere Einschätzung: Beobachten Sie die Entwicklung des deutschen Gesetzes, bevor Sie Ihren Berichtsprozess für 2025 oder 2026 einstellen.
Unabhängig davon, wie sich die Rechtslage entwickelt, bleibt die strategische Frage: Wie geht es mit Ihrem ESG-Management weiter, und wie kommunizieren Sie das intern wie extern? Dabei unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.