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CSRD-Berichtspflicht

Das Wichtigste für Unternehmen, kompakt und aktuell. Stand: Oktober 2026

CSRD-Berichtspflicht: die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Die CSRD-Berichtspflicht gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Beide Schwellen müssen überschritten sein. Berichtet wird nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), und der Bericht wird extern geprüft.

  • Zeitplan: Die Pflicht gilt ab dem Geschäftsjahr 2027, der erste Bericht erscheint 2028.
  • Deutschland: Das CSRD-Umsetzungsgesetz ist noch nicht verabschiedet. Bis dahin erstellen kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Beschäftigten die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG).
  • Unter den Schwellen: Es gibt keine Berichtspflicht, Datenanfragen von Kunden bleiben aber.

Weitere Details und Sonderfälle finden Sie in den FAQ.

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